Allgemeine Geschäftsbedingungen von
faltmann PR | Öffentlichkeitsarbeit für IT-Unternehmen:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
1. Texte
Texte liefern wir als Word-Dokument in deutscher Sprache und ohne Gewähr für die sachliche Richtigkeit des Inhaltes. Wir übernehmen über die jeweilige Absprache hinaus keine Garantie dafür, dass fertiggestellte Artikel und Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Wenn wir 14 Tage nach Ablieferung vom Auftraggeber keine Rückmeldung haben, gilt der Text als abgenommen.
2. Freigabe
Vor dem Druck oder Versand werden die Texte durch den Auftraggeber geprüft und freigegeben. Erfolgt die Freigabe trotz termingerechter Vorlage beim Auftraggeber nicht rechtzeitig, gilt der Text als freigegeben.
3. Angebotsumfang
Folgende Leistungen sind nicht im Angebotsumfang enthalten, wenn sie nicht explizit in Auftrag gegeben wurden:
– Bildbearbeitung, Erstellen von Grafiken und Fotos
– Fremdkosten, zum Beispiel für Druck oder Versand
– Fremdsprachliche Texte, Übersetzungen und die Koordination mit Übersetzern
– Korrekturen des Auftraggebers nach Abnahme / Freigabe der Texte („Autorkorrekturen“)
– kontinuierliche Kontrolle der Veröffentlichung in Zeitschriften durch externe Firmen („Clipping“, „Ausschnittdienste“)
– Reise- und Arbeitszeit für Besprechungen
– Reisekosten, die vom Auftraggeber veranlasst werden (KFZ-Kosten 0,60 EUR/km bzw. Bahnticket 1. Klasse)
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten bei größeren Aufträgen folgende Zahlungsbedingungen:
– 50 Prozent bei Auftragserteilung
– 50 Prozent nach Auftragsabwicklung, spätestens 4 Wochen nach Lieferung der Texte
Für kontinuierliche Presse-, Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit:
– jeweils zum Ende des laufenden Monats werden die bis dahin angefallenen (Teil-)Arbeiten in Rechnung gestellt, auch wenn die Projekte noch nicht komplett abgeschlossen sind
Bei Verzögerungen, die außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen, können Zwischenrechnungen gestellt werden. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ohne jeden Abzug fällig.
Abweichende Regelungen müssen vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden.
5. Sonstiges
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsort ist Aachen.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.